Weihnachtswünsche 2020

2020 war nicht das Jahr, das uns als „toll“ in Erinnerung bleiben wird. Begriffe wie „herausfordernd“, „schwierig“ und „ereignisreich“ drängen sich da eher auf.

Auch für den Club Maria Theresia war es ein ungewöhnliches Jahr mit einer virtuellen Generalversammlung einem neuen CEO und der Absage aller geplanten Veranstaltungen.

Für die Milz ware es ein Jahr der Erkenntnis, dass sie doch gebraucht wird und man nicht nur budgetär auf sie vergessen, sondern auch einen Einsatz nicht wirklich in Betracht gezogen und daher die Besoldung nie angepasst hatte.

Aus den Fehlern hat man gelernt, was nicht mehr passte wurde adaptiert und das Bundesheer und die Miliz haben nicht nur mehr Akzeptanz gewonnen, sondern auch mehr Budget bekommen.

Allen Mitgliedern und Freunden, Kameraden und Angehörigen wünschen wir frohe Festtage, Gesundheit und alles Gute für das kommende Jahr.

Der Grundwehrdienst kann künftig verlängert werden

Beim Bundesheer sind mehrere Attraktivierungsmaßnahmen gestartet, mit denen junge Rekruten für einen längeren Dienst beim Militär gewonnen werden sollen.
Das Maßnahmenpaket steht unter dem Motto „Mein Dienst für Österreich“ und bietet Grundwehrdienern im Zuge ihrer Ausbildung mehrere Optionen, so das Heer heute in einer Aussendung.

Nun gibt es seit Oktober die Möglichkeit, nach der sechsmonatigen Grundausbildung den Dienst freiwillig um drei Monate zu verlängern.
In diesen drei Monaten können die Rekruten ihre militärische Grundausbildung festigen und im Rahmen eines Assistenzeinsatzes in der Praxis anwenden. Dafür bekommen sie 3.000 Euro monatlich netto.

Dieses Modell ist an die jahrelangen Forderungen vieler Experten, den Grundwehrdienst, wie er früher war, auf neun Monate zu verlängern, angelehnt.

Tanner: Bundesheer in Mitte der Gesellschaft führen

Weitere Optionen sind der Milizbonus (zusätzlich 400 Euro ab dem dritten Monat) sowie eine Milizkaderausbildung (zusätzlich 200 Euro), die ebenfalls mit Oktober gestartet sind.

Als dritte Auswahlmöglichkeit wird während des Grundwehrdienstes die Milizkaderausbildung angeboten.

Darüber hinaus sollen Grundwehrdiener künftig möglichst wenige Einschränkungen und Verkürzungen der Ausbildungszeit haben. „Ein besonders wichtiger Aspekt dieser Maßnahmen ist“ für Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP), dass das „Bundesheer wieder in die Mitte der Gesellschaft“ geführt wird.

red, ORF.at/Agenturen

Bundesheer-Leistungsschau heuer als TV-Event

Zum 25. Mal findet heuer am Nationalfeiertag die traditionelle Leistungsschau des Bundesheeres statt

CoV-bedingt muss die große Publikumsshow auf dem Heldenplatz ausfallen – das Event wird aber im ORF-Fernsehen und im Internet übertragen.

Link zur Leistungsschau.

Unter dem Motto „Wir schützen Österreich!“ präsentiert das Österreichische Bundesheer die diesjährige Leistungsschau am Nationalfeiertag, wie gewohnt am Wiener Heldenplatz. Neu ist dieses Jahr, die virtuelle Inszenierung mit einer dreistündigen Sonder-„Zeit im Bild“ und Kurzfilmen des Oskarpreisträgers Stefan Ruzowitzky.

Man werde den Österreicherinnen und Österreichern die Möglichkeit geben, virtuell am Heldenplatz dabei zu sein, sagte Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP). „Es wird von Ruzowitzky auch Filme zu den Themen der Leistungsschau geben und auch Portraits von Soldatinnen und Soldaten“. Durch die ZIB-Spezial werde man eine noch höhere Reichweite erreichen, so Tanner.

Ruzowitzky: „Idee der Inklusion“ betonen

„Wenn man sich den Militärumzug Trooping the Colour in Großbritannien anschaut, der sorgt seit vielen Jahrzehnten schon für hohe Einschaltquoten. Und jetzt ist es so, dass am Nationalfeiertag defacto kein Publikum am Heldenplatz sein wird können. Und jetzt freut uns, dass wir das heuer im Fernsehen ermöglichen können, dass auch hunderttausende teilnehmen können“, sagte Matthias Schrom, Chefredakeur der ORF2-Information.

Die Dreharbeiten zu den Portraits der Soldatinnen und Soldaten hat Oskarpreisträger Ruzowitzky bereits begonnen. „Was wir irgendwie versuchen zu betonen, ist diese Idee der Inklusion. Das ist ja etwas, dass das Heer irgendwie sehr gut kann. Leute zusammenbringen und zusammenzuschweißen. Das ist ja glaube ich auch eine ganz wichtige gesellschaftliche Funktion“, sagte Ruzowitzky.

Die traditionelle Kranzniederlegung und die Angelobung von mehr als 300 Rekruten, darunter auch drei Frauen, wird auch heuer wieder stattfinden – jedoch unter den geltenden Covid-Restriktionen des Gesundheitsministeriums.

Im Vorjahr abgespeckte Leistungsschau

Bereits im Vorjahr hatte die Leistungsschau am Nationalfeiertag nur in einer abgespeckten Form stattgefunden. Die Schau fand unter dem Motto „Was wir heute noch können, was wir morgen nicht mehr können“ statt und sollte auf die finanziellen Nöte des Heeres aufmerksam machen. Es war die 24. Ausgabe der Leistungsschau.

red., wien.ORF.at

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Offener Brief / Appell an den Bundeskanzler und den Vizekanzler der Republik Österreich

Angesichts der seit Monaten anhaltenden, öffentlichen Diskussion über den Zustand des Österreichischen Bundesheeres (ÖBH) und seiner zukünftigen Ausrichtung richtet die Präsidentenkonferenz des Dachverbands der wehrpolitischen Vereine – in Ergänzung des Positionspapiers vom Juli 2017 – folgenden

Offener Brief / Appell
an den Bundeskanzler und den Vizekanzler der Republik Österreich

Wir haben als Soldaten Treue zu den Gesetzen gelobt. Deshalb verwehren wir uns gegen die Infragestellung der verfassungsmäßigen (Art. 79 BV-G) und einfachgesetzlichen Aufgaben (§ 2 WG) des ÖBH durch die Bundesregierung.
Diese Aufgaben können nur mit einer Verfassungsmehrheit im Nationalrat geändert werden. Die Aufgabe der Regierung besteht im Vollzug der Gesetze (Exekutive). Ein Regierungsprogramm darf daher die Vorgaben der Legislative nicht unterlaufen.

Mit dem Ende des Kalten Krieges und nach Beruhigung des Bürgerkrieges am Balkan wurde Österreichs Sicherheitspolitik mit der „Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin 2001“ in das 21. Jahrhundert übergeleitet. Dieses Grundsatzdokument wurde als „Österreichische Sicherheitsstrategie“ 2013 nochmals aktualisiert. Als Entschließung des Nationalrates bestimmt sie die Grundsätze, nach denen die Bundesregierung ihre Sicherheitspolitik auszurichten hat.

Von diesen Grundsätzen wurde seit damals abgeleitet: die „Teilstrategie Verteidigungspolitik“ (2014), das „Militärstrategische Konzept“ (2017), das Lagebild 2018 („Trends & Konfliktbild 2030“ / “Das Bedrohungsbild 2030“) und der Zustandsbericht des ÖBH 2019 („Unser Heer 2030“).
Populistische Aussagen über die Unwahrscheinlichkeit von Panzerschlachten im Marchfeld oder im Waldviertel bezeugen lediglich, dass die Grundlagen der Sicherheitspolitik der Regierungsspitze unbekannt sind. Die angeführten Dokumente der Verteidigungspolitik begründen vier operative Einsatzverfahren (Abwehroperation, Schutzoperation, Luftraumsicherungsoperation, Evakuierungsoperation), die sich aus der aktuellen Bedrohungslage ableiten.

Es besteht kein Mangel an Analysen und erarbeiteten Lösungskonzepten. Es mangelt jedoch am politischen Willen, Österreich auf die erkannten Herausforderungen vorzubereiten und die dafür erforderlichen Geldmittel – zumindest 1 % des BIP – bereit zu stellen.

Das zuletzt – nach einer Aussprache mit dem Bundespräsidenten – von der Verteidigungsministerin vorgetragene Bekenntnis zur Militärischen Landesverteidigung als Kernaufgabe des ÖBH entpuppt sich rasch als Lippenbekenntnis, wenn zugleich jene Waffengattungen und Systeme, die dafür (also die vier zuvor erwähnten Operationen) erforderlich sind, reduziert und/oder ersatzlos „ausgephast“ werden.

Bei früheren Reformschritten – dieser Begriff wird oft als Synonym für Sparvorgaben und Fähigkeitsverlust verwendet – wurden einige Waffensysteme (wie z.B. Panzer, Artillerie, Panzer- und Fliegerabwehr) bereits auf einen „Rekonstruktionskern“ geschrumpft. Damit ist klar, dass eine weitere Reduktion eine spätere Rekonstruktion unmöglich macht und einer verfassungswidrigen Abschaffung entspricht.

Ohne „Schwere Waffen“ ist ein verfassungskonformer Zustand des ÖBH unmöglich. Abwehr- oder Schutzoperationen könnten derzeit nicht oder nur sehr eingeschränkt durchgeführt werden. Die Luftraumüberwachung ist auf 10 von 24 Stunden beschränkt. Der Schutz der Bevölkerung ist daher nicht sichergestellt.

Dass sich Österreich bereits vor Jahren – anders als die Schweiz – vom Ziel einer glaubwürdigen Luftverteidigung verabschiedet hat ist ein Faktum, das überrascht. Österreich ist als Mitglied der Europäischen Union zwar in sicherheitspolitische Strukturen eingebunden. Nachdem die EU aber kein Verteidigungsbündnis im engeren Sinn ist – diese Funktion übernimmt in Europa die NATO – und sich Österreich stets auf seine spezielle völkerrechtliche Situation als neutraler Staat beruft, obliegt es Österreich, eigenständig seine Souveränität zu Lande und in der Luft sicherzustellen.

Umso bedenklicher ist nun, dass durch die defacto Nicht-Entscheidung über eine Nachfolgelösung für den Unterschallflieger Saab 105 OE nunmehr auch die bloße Luftraum-Überwachung (LRÜ) gefährdet ist. Es ist völlig unverständlich, dass eine aktive LRÜ, die nur zu 10 von 24 Stunden stattfindet, toleriert wird.

Österreich gibt damit völkerrechtlich seine Souveränität preis und wird zu einem Sicherheitsvakuum im Herzen Europas. Als sicherheitspolitischer Trittbrettfahrer verliert Österreich internationale Reputation und wird dafür einen (anderen) Preis bezahlen müssen.

Auch das Bekenntnis zur Miliz bleibt unglaubwürdig. Nach 15 Jahren Testbetrieb ist erwiesen, dass das Konzept der Freiwilligkeit gescheitert ist. Ohne verpflichtende Truppenübungen wird es keinen personellen Aufwuchs der Miliz geben. Wenn gleichzeitig die präsenten Kräfte reduziert werden, führt dies zwangsläufig zu einem Abbau von einsatzbereiten Kräften zur Krisenbewältigung.

Einmal mehr erneuern wir daher unsere Forderung nach Rückkehr zum bewährten 6+2-Modell (6 Monate Grundwehrdienst und 2 Monate Übungsverpflichtung über einige Jahre verteilt).

Unsere Kritik richtet sich nicht primär gegen die Verteidigungsministerin. Sie versucht ein Regierungsprogramm umzusetzen, das sie nicht mitbestimmt hat. Mangels Detailkenntnis wird sie zu einem Spielball zwischen militärischen Notwendigkeiten und politischen Vorgaben, wodurch der Eindruck eines Zick-Zack-Kurses entsteht. Wir wenden uns daher an die Regierungsspitze und erwarten, dass hinkünftig das Regierungsprogramm nicht über die Verfassung gestellt wird.

Wir haben den Eindruck gewonnen, dass die Bundesregierung das Ziel verfolgt, die Kosten für das Bundesheer auf ein Minimum zu reduzieren – weit unter dem EU-Schnitt. Dazu müssen die Aufgaben neu definiert und die „teuren Fähigkeiten“ aufgegeben werden. Wir werden nicht müde werden, darauf hinzuweisen, dass dies nur geht, wenn der Verfassungsauftrag an das Bundesheer missachtet wird. Denn diese Entwicklung würde dazu führen, dass die „strategische Handlungsreserve der Republik“ zerstört wird. Für die Innere Sicherheit wird es weiterhin die Polizei geben, für die Bewältigung von Katastrophen ist die Feuerwehr zuständig. Zeitgemäße Landesverteidigung wäre aber nicht mehr möglich. Diese Wette auf die Zukunft wollen wir nicht abschließen. Eine Umwandlung des ÖBH in eine leicht bewaffnete Feuerwehr oder ein „Technisches Hilfswerk“ nach deutschem Vorbild ist für uns inakzeptabel.

Daher unser Appell: Kehren Sie zurück zu einer staatstragenden Verteidigungspolitik, die

  • die Sicherheit der österreichischen Bevölkerung ins Zentrum ihres Handelns stellt
  • unseren völkerrechtlichen Status und unsere internationale Glaubwürdigkeit wahrt
  • sich verantwortlich für die Gesundheit und das Leben österreichischer Soldaten zeigt

Wien, 15. Juli 2020

Mag. Erich Cibulka, Brigadier
Vorsitzender der Präsidentenkonferenz

Im Namen der ca. 250.000 Mitglieder unserer Vereinigungen:
Österreichische Offiziersgesellschaft | Österreichische Unteroffiziersgesellschaft | Österreichischer Kameradschaftsbund | Interessensgemeinschaft der Berufsoffiziere | Vereinigung Österreichischer Peacekeeper | Traditionsverband der Sachsendragoner | Rainerbund Salzburg | Militärmusikfreunde Österreich | Arbeitskreis Miliz – Club Maria Theresia | Niederösterreichische Militärhistorische Gesellschaft | Interessensgemeinschaft Umfassende Landesverteidigung | Kameradschaft Feldmarschall Radetzky Oberösterreich | Kameradschaft vom Edelweiß Steiermark | Militär Fallschirmspringer Verbund-Ostarrichi | Milizverband Österreich | Pharmazeutischer Militär-Kameradschaftsbund | Österreichische Chargengesellschaft

Petition „Rettet das Bundesheer“

Die Petition „Rettet das Bundesheer“ wurde überreicht von den Abgeordneten Robert Laimer, Dr. Reinhard Eugen Bösch und Douglas Hoyos-Trauttmansdorff.

Ihr könnt sie hier aufrufen und den Inhalt nachlesen.

Mit Klicken auf

kann der Petition zugestimmt werden.

Mit Stand 09.07.2020 8 Uhr hat die Petition bereits 3.629 Zustimmungen erhalten.

Stimme auch du zu und zeige, dass du für einen Erhalt des verfassungskonformen Bundesheeres bist.
Unser Heer darf nicht zu einer „bewaffneten Feuerewehr“ werden!

Der „Schleuderkurs“ der Bundesminmisterin schafft mehr Fragen, als Sicherheit und muss ein Ende finden.

Tanner rudert nach Empörung zurück

Per Hintergrundgespräch verlautbarte Umstruktierungspläne für das Bundesheer haben am Mittwoch für Aufruhr gesorgt. Die Opposition sprach von „Verfassungsbruch“ und ortete eine „Nebelgranate“ just am Tag der Befragung von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) im „Ibiza“-U-Ausschuss. Ressortchefin Klaudia Tanner (ÖVP) rückte aus, um zu kalmieren – und wurde auch beim Bundespräsidenten vorstellig.

Die Kommunikation der Pläne für das Bundesheer überraschten wohl auch den offiziellen Oberbefehlshaber. Noch am Mittwoch bat Bundespräsident Alexander Van der Bellen die Ministerin zur Unterredung, um sich umfassend berichten zu lassen. Für die Zukunft wurde vereinbart, „einen intensiveren Informationsaustausch zu pflegen“, hieß es. Über genauere Inhalte oder Ergebnisse des Gesprächs gab es vonseiten der Präsidentschaftskanzlei aber keine Informationen. Die Unterredung sei vertraulich gewesen.

Das Verteidigungsministerium wollte den Inhalt des Gesprächs ebenfalls nicht kommentieren. Ein Sprecher verwies aber auf Tanners schon am Nachmittag erfolgte Zusicherung, dass die Landesverteidigung Kernaufgabe des Bundesheeres bleibe. Die am Vormittag präsentierten Reformideen wurden vom Ministerium nun nur noch als „Startschuss für einen Prozess zur Weiterentwicklung des Bundesheeres“ gesehen.

Kalmierung per Aussendungen

„Ich kann die Diskussion über die diversen Ideen, die am Montagabend mit Journalisten besprochen wurden, absolut nachvollziehen und freue mich über die offene Debatte in der Gesellschaft“, hieß es von Tanner am Abend noch einmal in einer Aussendung. Nun werde sich „der Generalstab mit den Vorgaben aus dem Regierungsprogramm und den daraus entstandenen Ableitungen befassen“. Laut der Ministerin bleiben aber „alle Garnisonen bestehen“ und behalten „alle Mitarbeiter“ ihre Beschäftigung. Auch „schweres Gerät“ werde es weiterhin geben.

Bereits zuvor hatte die Ministerin – ebenfalls per Aussendung – mitgeteilt, die militärische Verteidigung bleibe „im völligen Einklang mit der Bundesverfassung“ Kernaufgabe. Aber man werde andere Aufgaben daneben in den Mittelpunkt stellen – und sich neben der „klassischen Landesverteidigung auch der zukünftigen Landesverteidigung widmen“. „Das Bundesheer wird stärker als je zuvor“, verwies sie auf eine zehnprozentige Budgetsteigerung.

Opposition empört

Der Hinweis auf die Verfassung kann als Reaktion auf die Kritik verstanden werden, die bereits kurz nach Bekanntwerden der Pläne laut wurde. Tanner plane einen „Kahlschlag“ beim Heer, Sicherheit und Neutralität seien gefährdet, kritisierte die SPÖ. Die FPÖ sah einen „glatten Bruch des Verfassungsgesetzes“ und forderte die Ablöse Tanners. Dass die Pläne just am Tag der Aussage von Bundeskanzler Kurz im „Ibiza“-U-Ausschuss bekanntwurden, empfand die Opposition als Versuch, von Skandalen in den Reihen der ÖVP abzulenken. Das sei der „verzweifelte Versuch einer Nebelgranate“, befand NEOS.

Scharf reagierte ein Vorgänger Tanners, Mario Kunasek (FPÖ): Bis zu 3.000 Arbeitsplätze würden gestrichen bzw. nicht nachbesetzt, komplette Großverbände (Brigaden) aufgelöst, das Heeresbudget um mehrere hundert Millionen jährlich gekürzt werden. Damit würde dem Bundesheer „endgültig der Todesstoß versetzt“ und die Neutralität „komplett ausgehöhlt“. Zurückhaltender war der bisher letzte SPÖ-Verteidigungsminister und jetzige burgenländische Landeshauptmann Hans Peter Doskozil: Er verzichtete auf „vorschnelle Schlüsse“ und wartete auf ein detailliertes Konzept Tanners.

Der oberösterreichische Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP) deponierte unterdessen die bei Heeresreformdebatten übliche Forderung der Bundesländer nach Erhalt der Kasernenstandorte. „Gegen die von der Bundesregierung ausgegebene Neuorientierung und Schwerpunktsetzung des Bundesheeres spricht grundsätzlich nichts“, stellte Stelzer in einer Presseaussendung Mittwochnachmittag fest. Eine moderne Landesverteidigung brauche aber die „starken oberösterreichischen Kasernenstandorte“ – mehr dazu in ooe.ORF.at.

Neue Schwerpunkte verkündet

Verkündet worden waren die Pläne in einem Hintergrundgespräch – an dem Tanner selbst gar nicht teilgenommen hatte. Die Ressortführung teilte dort mit, dass die militärische Landesverteidigung kein Schwerpunkt mehr sei – und das Heer auf Cyberdefence und Katastrophenschutz ausgerichtet werden soll. Die von Übergangsminister Thomas Starlinger geforderten 16 Mrd. Euro erachtet man für „nicht realistisch“, die von ihm gezeichneten Bedrohungsszenarien für übertrieben.

Konventionelle Angriffe und systemischer Terrorismus – wie in Starlingers Bericht beschrieben – sind für die jetzige Ressortführung keine „eintrittswahrscheinliche Bedrohung“ mehr. Sie sieht die großen Herausforderungen für das Heer in Naturkatastrophen, Migration, Pandemien, Cyberdrohungen, einem Blackout und einzelnen Terrorangriffen.

Grafik zum Bundesheer

Deshalb soll die militärische Landesverteidigung auf das Minimum reduziert werden. Schwere Waffen und Personal (durch natürliche Abgänge) werden reduziert, Kasernenschließungen sind nicht ausgeschlossen, Bataillone sollen zwar nicht aufgelöst, aber zu Jägerbrigaden umstrukturiert werden. Außerdem will man – nach dem als Erfolg gefeierten Einsatz in der Coronavirus-Krise – die Milizkomponente ausbauen.

Grüne wollen sich Vorschläge „sehr genau ansehen“

Vonseiten des Koalitionspartners hieß es am Mittwoch, man werde sich die Vorschläge „sehr genau anschauen und mit Blick auf unsere Neutralität prüfen“. Die präsentierte Umstrukturierung sei „tiefgreifend“ und würde das Bundesheer maßgeblich verändern, stellte Wehrsprecher David Stögmüller fest. Er werde in den nächsten Tagen Gespräche mit der vom Koalitionspartner gestellten Ministerin führen.

Vorerst sagte er zu ihren Plänen: Das Bundesheer hat laut Verfassung die Verantwortung für die Landesverteidigung. „Das bedeutet nicht nur, dass es bei Katastrophen wie der Covid-19-Krise einsatzbereit ist, sondern auch, dass es zum Beispiel unseren Luftraum überwacht, bei Cyberattacken unterstützen kann und unseren europäischen Partnern bei Auslandseinsätzen zur Seite steht.“ Ein modernes Heer müsse natürlich kosteneffizient geführt werden. Aber eine effizientere Verwaltung dürfe nicht auf Kosten der Handlungsfähigkeit passieren, so Stögmüller.

Die Frage, wieweit ein Umbau des Heeres in Konflikt mit der Verfassung gerät, scheint nicht so leicht zu beantworten. Die militärische Landesverteidigung ist zwar – im Bundesverfassungsgesetz abgesichert und auch im Wehrgesetz unterstrichen – erstrangige, aber nicht einzige Aufgabe. Und „feste, kalkulierbare Grenzen“ gebe es hier nicht, also habe die Regierung Spielraum, sagte der Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk.

An Grenzen stößt laut Funk die verfassungsrechtliche Kontrolle. Denn die Regierung wird sicherlich nicht die „militärische Landesverteidigung“ aus dem Wehrgesetz streichen. Das könnte man mit Erfolg beim Verfassungsgerichtshof anfechten. Aber „das läuft auf einer anderen Ebene“, so der Verfassungsrechtler. Wenn durch Reduktion – oder Umverteilung – der Mittel die militärische Landesverteidigung „schleichend ausgehöhlt“ wird, „laufen die traditionellen Möglichkeiten der verfassungsrechtlichen Kontrolle weitgehend leer“. Möglich wäre da allenfalls ein Misstrauensvotum oder eine Ministeranklage – für die aber eine (ohne Regierungsparteien nicht gegebene) Mehrheit im Nationalrat nötig wäre.

Quelle: orf.at