Offener Brief / Appell an den Bundeskanzler und den Vizekanzler der Republik Österreich

Angesichts der seit Monaten anhaltenden, öffentlichen Diskussion über den Zustand des Österreichischen Bundesheeres (ÖBH) und seiner zukünftigen Ausrichtung richtet die Präsidentenkonferenz des Dachverbands der wehrpolitischen Vereine – in Ergänzung des Positionspapiers vom Juli 2017 – folgenden

Offener Brief / Appell
an den Bundeskanzler und den Vizekanzler der Republik Österreich

Wir haben als Soldaten Treue zu den Gesetzen gelobt. Deshalb verwehren wir uns gegen die Infragestellung der verfassungsmäßigen (Art. 79 BV-G) und einfachgesetzlichen Aufgaben (§ 2 WG) des ÖBH durch die Bundesregierung.
Diese Aufgaben können nur mit einer Verfassungsmehrheit im Nationalrat geändert werden. Die Aufgabe der Regierung besteht im Vollzug der Gesetze (Exekutive). Ein Regierungsprogramm darf daher die Vorgaben der Legislative nicht unterlaufen.

Mit dem Ende des Kalten Krieges und nach Beruhigung des Bürgerkrieges am Balkan wurde Österreichs Sicherheitspolitik mit der „Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin 2001“ in das 21. Jahrhundert übergeleitet. Dieses Grundsatzdokument wurde als „Österreichische Sicherheitsstrategie“ 2013 nochmals aktualisiert. Als Entschließung des Nationalrates bestimmt sie die Grundsätze, nach denen die Bundesregierung ihre Sicherheitspolitik auszurichten hat.

Von diesen Grundsätzen wurde seit damals abgeleitet: die „Teilstrategie Verteidigungspolitik“ (2014), das „Militärstrategische Konzept“ (2017), das Lagebild 2018 („Trends & Konfliktbild 2030“ / “Das Bedrohungsbild 2030“) und der Zustandsbericht des ÖBH 2019 („Unser Heer 2030“).
Populistische Aussagen über die Unwahrscheinlichkeit von Panzerschlachten im Marchfeld oder im Waldviertel bezeugen lediglich, dass die Grundlagen der Sicherheitspolitik der Regierungsspitze unbekannt sind. Die angeführten Dokumente der Verteidigungspolitik begründen vier operative Einsatzverfahren (Abwehroperation, Schutzoperation, Luftraumsicherungsoperation, Evakuierungsoperation), die sich aus der aktuellen Bedrohungslage ableiten.

Es besteht kein Mangel an Analysen und erarbeiteten Lösungskonzepten. Es mangelt jedoch am politischen Willen, Österreich auf die erkannten Herausforderungen vorzubereiten und die dafür erforderlichen Geldmittel – zumindest 1 % des BIP – bereit zu stellen.

Das zuletzt – nach einer Aussprache mit dem Bundespräsidenten – von der Verteidigungsministerin vorgetragene Bekenntnis zur Militärischen Landesverteidigung als Kernaufgabe des ÖBH entpuppt sich rasch als Lippenbekenntnis, wenn zugleich jene Waffengattungen und Systeme, die dafür (also die vier zuvor erwähnten Operationen) erforderlich sind, reduziert und/oder ersatzlos „ausgephast“ werden.

Bei früheren Reformschritten – dieser Begriff wird oft als Synonym für Sparvorgaben und Fähigkeitsverlust verwendet – wurden einige Waffensysteme (wie z.B. Panzer, Artillerie, Panzer- und Fliegerabwehr) bereits auf einen „Rekonstruktionskern“ geschrumpft. Damit ist klar, dass eine weitere Reduktion eine spätere Rekonstruktion unmöglich macht und einer verfassungswidrigen Abschaffung entspricht.

Ohne „Schwere Waffen“ ist ein verfassungskonformer Zustand des ÖBH unmöglich. Abwehr- oder Schutzoperationen könnten derzeit nicht oder nur sehr eingeschränkt durchgeführt werden. Die Luftraumüberwachung ist auf 10 von 24 Stunden beschränkt. Der Schutz der Bevölkerung ist daher nicht sichergestellt.

Dass sich Österreich bereits vor Jahren – anders als die Schweiz – vom Ziel einer glaubwürdigen Luftverteidigung verabschiedet hat ist ein Faktum, das überrascht. Österreich ist als Mitglied der Europäischen Union zwar in sicherheitspolitische Strukturen eingebunden. Nachdem die EU aber kein Verteidigungsbündnis im engeren Sinn ist – diese Funktion übernimmt in Europa die NATO – und sich Österreich stets auf seine spezielle völkerrechtliche Situation als neutraler Staat beruft, obliegt es Österreich, eigenständig seine Souveränität zu Lande und in der Luft sicherzustellen.

Umso bedenklicher ist nun, dass durch die defacto Nicht-Entscheidung über eine Nachfolgelösung für den Unterschallflieger Saab 105 OE nunmehr auch die bloße Luftraum-Überwachung (LRÜ) gefährdet ist. Es ist völlig unverständlich, dass eine aktive LRÜ, die nur zu 10 von 24 Stunden stattfindet, toleriert wird.

Österreich gibt damit völkerrechtlich seine Souveränität preis und wird zu einem Sicherheitsvakuum im Herzen Europas. Als sicherheitspolitischer Trittbrettfahrer verliert Österreich internationale Reputation und wird dafür einen (anderen) Preis bezahlen müssen.

Auch das Bekenntnis zur Miliz bleibt unglaubwürdig. Nach 15 Jahren Testbetrieb ist erwiesen, dass das Konzept der Freiwilligkeit gescheitert ist. Ohne verpflichtende Truppenübungen wird es keinen personellen Aufwuchs der Miliz geben. Wenn gleichzeitig die präsenten Kräfte reduziert werden, führt dies zwangsläufig zu einem Abbau von einsatzbereiten Kräften zur Krisenbewältigung.

Einmal mehr erneuern wir daher unsere Forderung nach Rückkehr zum bewährten 6+2-Modell (6 Monate Grundwehrdienst und 2 Monate Übungsverpflichtung über einige Jahre verteilt).

Unsere Kritik richtet sich nicht primär gegen die Verteidigungsministerin. Sie versucht ein Regierungsprogramm umzusetzen, das sie nicht mitbestimmt hat. Mangels Detailkenntnis wird sie zu einem Spielball zwischen militärischen Notwendigkeiten und politischen Vorgaben, wodurch der Eindruck eines Zick-Zack-Kurses entsteht. Wir wenden uns daher an die Regierungsspitze und erwarten, dass hinkünftig das Regierungsprogramm nicht über die Verfassung gestellt wird.

Wir haben den Eindruck gewonnen, dass die Bundesregierung das Ziel verfolgt, die Kosten für das Bundesheer auf ein Minimum zu reduzieren – weit unter dem EU-Schnitt. Dazu müssen die Aufgaben neu definiert und die „teuren Fähigkeiten“ aufgegeben werden. Wir werden nicht müde werden, darauf hinzuweisen, dass dies nur geht, wenn der Verfassungsauftrag an das Bundesheer missachtet wird. Denn diese Entwicklung würde dazu führen, dass die „strategische Handlungsreserve der Republik“ zerstört wird. Für die Innere Sicherheit wird es weiterhin die Polizei geben, für die Bewältigung von Katastrophen ist die Feuerwehr zuständig. Zeitgemäße Landesverteidigung wäre aber nicht mehr möglich. Diese Wette auf die Zukunft wollen wir nicht abschließen. Eine Umwandlung des ÖBH in eine leicht bewaffnete Feuerwehr oder ein „Technisches Hilfswerk“ nach deutschem Vorbild ist für uns inakzeptabel.

Daher unser Appell: Kehren Sie zurück zu einer staatstragenden Verteidigungspolitik, die

  • die Sicherheit der österreichischen Bevölkerung ins Zentrum ihres Handelns stellt
  • unseren völkerrechtlichen Status und unsere internationale Glaubwürdigkeit wahrt
  • sich verantwortlich für die Gesundheit und das Leben österreichischer Soldaten zeigt

Wien, 15. Juli 2020

Mag. Erich Cibulka, Brigadier
Vorsitzender der Präsidentenkonferenz

Im Namen der ca. 250.000 Mitglieder unserer Vereinigungen:
Österreichische Offiziersgesellschaft | Österreichische Unteroffiziersgesellschaft | Österreichischer Kameradschaftsbund | Interessensgemeinschaft der Berufsoffiziere | Vereinigung Österreichischer Peacekeeper | Traditionsverband der Sachsendragoner | Rainerbund Salzburg | Militärmusikfreunde Österreich | Arbeitskreis Miliz – Club Maria Theresia | Niederösterreichische Militärhistorische Gesellschaft | Interessensgemeinschaft Umfassende Landesverteidigung | Kameradschaft Feldmarschall Radetzky Oberösterreich | Kameradschaft vom Edelweiß Steiermark | Militär Fallschirmspringer Verbund-Ostarrichi | Milizverband Österreich | Pharmazeutischer Militär-Kameradschaftsbund | Österreichische Chargengesellschaft