In einem Gespräch mit den Niederösterreichischen Nachrichten bezeichnet die Verteidigungsministerin das Bundesheer als einsatzfähig.
Zitate aus dem Bericht:
- „Ich kann aber versichern, dass das Bundesheer einsatzfähig ist. Das ist unsere Aufgabe.„
- „Selbstverständlich sind wir einsatzbereit für alle Aufgaben, die uns die Verfassung aufträgt. Gerade im Bereich des Katastrophenschutzes ist das immer eine Assistenzaufgabe. Denn die erste Aufgabe ist die militärischen Landesverteidigung.„
Worauf gründet sich diese Aussage?
Was ist in den Wochen seit der Übernahme der Geschäfte von BM Starlinger geschehen?
Oder darf man das so verstehen, dass es Ministeriumsaufgabe ist, die Einsatzfähigkeit zu versichern (Zitat 1)?
Wo wäre die Einsatzbereitschaft zur militärischen Landesverteidigung zu sehen, wenn es nicht einmal genug Fahrzeuge gibt, um die Assistenzaufgabe „Katastrophenschutz“ (Zitat 2) zu bewältigen?
Wir warten gespannt auf weitere Erklärungen, die uns die Einsatzfähigkeit verdeutlichen …
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